Sonnenenergie
Photovoltaikanlagen nutzen die Sonnenstrahlung zur Stromerzeugung. Solarthermische Anlagen, auch Solarkollektoren genannt, nutzen die Wärme der Sonne zur Wassererwärmung oder auch zur Heizungsunterstützung.
Ein ganzer Strauß von Möglichkeiten steht Kommunen zur Verfügung, um die Nutzung der Sonnenenergie voranzutreiben. Neben der Förderung über das Baurecht und kommunale Förderprogramme kann die Kommune selbst investieren und auf kommunalen Flächen Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlagen betreiben. Die Kommune nimmt hierbei gegenüber den Bürgern eine Vorbildfunktion ein und regt diese möglicherweise an, auf ihren Häusern Solaranlagen zu installieren. Über Solardachbörsen können Städte und Gemeinden Dachflächen beispielsweise für Bürgersolaranlagen zur Verfügung stellen. Um die Solarenergie dauerhaft als nachhaltige Energiequelle in den Köpfen zu verankern, ist eine umfangreiche kommunale Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit eine gute Handlungsmöglichkeit.

- Abbildung: So kann die Sonnenenergie zur Wärmeproduktion verwendet werden.
Baurecht / Bauleitplanung
Die meisten Anlagen werden von Privatleuten auf privaten Grundstücken betrieben. In der Regel ist die Installation auf oder an Gebäuden genehmigungsfrei (Ausnahme: denkmalgeschützte Gebäude). Lediglich Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig und der Bau eines Solarparks erfordert die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans. Beispiele für Freiflächenanlagen finden sich auf ehemaligen Mülldeponien oder militärischen Flächen.
Auf den ersten Blick entzieht sich die Mehrheit der Solaranlagen daher dem kommunalen Einfluss. Tatsächlich haben Kommunen aber die Chance, über die Bauleitplanung Rahmenbedingungen zu setzen, die die Nutzung Erneuerbarer Energien fördern. Das beginnt bei den Vorgaben für die Gebäudeausrichtung und die Dachgestaltung und geht bis zur Planung von Nahwärmesystemen. Für letztere kann ein Anschluss- und Benutzungszwang festgelegt werden.
Kommunale Vorgaben bestimmen den Anteil der Sonnenenergie
Bei der Planung neuer Baugebiete können im Flächennutzungsplan Vorgaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien gemacht werden. Diese werden in der verbindlichen Bauleitplanung (dem Bebauungsplan) konkretisiert. Dabei können zum Beispiel Vorgaben zur Bauweise und zur Dachform gemacht werden. Alternativ oder zusätzlich sind Regelungen in städtebaulichen Verträgen möglich. Hier können weiter gehende Vereinbarungen zur Nutzung Erneuerbarer Energien gemacht werden als in Bebauungsplänen. Gute Erfahrungen mit der Baupflicht für Solaranlagen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags hat die Stadt Vellmar gemacht.
Ein gelungenes Beispiel für Energie sparendes und solares Bauen in Neubau und Bestand ist das Projekt "50 Solarsiedlungen" in Nordrhein-Westfalen. Informationen stellt die Energieagentur Nordrhein-Westfalen bereit.
Solarthermie in kommunalen Gebäuden
Die Solarthermie kommt z.B. in Schwimmbädern, Kindergärten oder Altenheimen in Frage. So lassen sich die Betriebskosten reduzieren. Ein Beispiel dafür ist das Schwimmbad in Freising, das seit 1997 zu rund 27 Prozent solar beheizt wird. Die Kosten für die Anlage haben sich bereits amortisiert. Auch im kommunalen Wohnungsbau ist der Einsatz von Solarthermieanlagen vorteilhaft. Sie reduzieren die Betriebskosten für die Mieter - gerade in Zeiten immens steigender Energiepreise erhöht das den Wert der Wohnungen. In Berlin beispielsweise setzt die kommunale Wohnbaugesellschaft DEGEWO inzwischen in vielen ihrer Gebäude auf Solarwärmeanlagen. Die Investitionskosten werden zwar über die Modernisierungsumlage auf die Kaltmiete umgelegt, durch die eingesparten Energiekosten ist das Ganze für die Mieter aber warmmietenneutral.
Weitere Beispiele für erfolgreiche Sonnenenergieprojekte finden Sie hier.
Kommunale Photovoltaikanlagen
Mit eigenen Solarstrom- (Photovoltaik-)anlagen kann die Kommune durch die EEG-Vergütung über die Jahre gesehen eine Rendite erwirtschaften. Dazu können eigene Dachflächen, beispielsweise von Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten oder andere geeignete Flächen zur Stromerzeugung genutzt werden. Der Solarpark Görisried in Bayern ist eine solche Gemeindeinvestition. Die Gemeinde ist heute Eigentümer eines 1,6 Megawatt-Solarparks, der auf 7,2 Hektar militärischer Konversionsfläche errichtet wurde. Für die 6,5 Millionen Euro Investition musste die Gemeinde sich zwar erheblich verschulden, kann aber bei der 20-jährigen Laufzeit der EEG-Vergütung einen sicher kalkulierbaren Überschuss erwirtschaften.
Solardachbörsen
Fehlt der Kommune das Geld für eigene Investitionen, kann sie (Dach-)Flächen an Investoren verpachten, oder sie stellt Dachflächen für Bürgergemeinschaften kostenfrei zur Verfügung. Dafür empfiehlt es sich, alle in Frage kommenden Dächer in einem "Dachkataster" zu erfassen. Alle relevanten Angaben wie Neigung, Ausrichtung, Gebäudehöhe und Statik sollten darin erfasst werden. Solardachbörsen gibt es heute unter anderem in Berlin, Heidelberg, München und Nürnberg. In Dachnutzungsverträgen werden dann die Bedingungen wie Mietdauer und Haftungsfragen geregelt. Freiburg und Bremen haben bereits erfolgreich kostenfrei Dächer zur Verfügung gestellt. Die Aktion SolarLokal unterstützt bundesweit die Verbreitung der Dachangebote.
Bürgersolaranlagen
Die Initiierung von Bürgersolaranlagen hat den Vorteil, dass sich viele Menschen daran beteiligen können. Ein Musterbeispiel für ein Bürgerbeteiligungsprojekt ist die Photovoltaik-Lärmschutzwand der Stadt Freising an der Autobahn A94. Unter dem Motto "Solarstrom vom Watzmann bis zum Wendelstein" wurden in den Landkreisen Traunstein, Rosenheim und Berchtesgadener Land bereits über 50 Bürgersolarkraftwerke errichtet.
Kommunale Förderprogramme
Solarstromanlagen brauchen in der Regel keine zusätzlichen Fördermittel. Sinnvoll können kommunale Förderprogramme bei Solarwärmeanlagen sein, da die Fördermaßnahmen des Bundes nur einen Teil der Investitionssumme abdecken (ca. 15 Prozent). Beispiele sind Hamburg, wo den installierenden Handwerkern eine Förderung zukommt, und Schrobenhausen, wo mit dem Programm "Invest 21" die Planung und Beratung zu Solarwärmeanlagen gefördert wird.
Kommunale Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Als eine der ersten Städte Deutschlands hat sich Gelsenkirchen in den 90er Jahren mit dem Titel "Solarstadt Gelsenkirchen" auf den Weg ins Solarzeitalter gemacht. Der Wissenschaftspark Gelsenkirchen mit entsprechenden Forschungs- und Dienstleistungsunternehmen hat sich zur Plattform für Erneuerbare-Energie-Technologien entwickelt. Er beherbergt das internationale VisitorCentre Ruhr Energy mit der Dauerausstellung SolarExpo. Der Förderverein "Solarstadt Gelsenkirchen" ist vor Ort die zentrale Anlaufstelle für Auskünfte und Beratungen zum Thema Solarenergie, erstellt einen Solarstadt-Newsletter und führt Veranstaltungen zum Thema Solarenergie durch.
Solarenergie im Unterricht
Kommunen können als Träger von Kindergärten und Schulen das Thema Solarenergie in der Bildung fördern, indem sie entsprechende Spiel-, Lehr- und Experimentiermaterialien anschaffen. Darüber hinaus unterstützt die Installation von Solaranlagen auf Schuldächern unter Einbeziehung der Schüler die Auseinandersetzung mit dem Thema.
Projekttage und -wochen zur Sonnenenergie werden an Kindergärten und Schulen in verschiedenen Landkreisen in Oberbayern unter dem Titel "Energieschulen Oberbayern" angeboten. Eine andere Möglichkeit, die Auseinandersetzung mit der Sonnenenergie zu fördern, sind Wettbewerbe. Beispielsweise werden beim Hessen Solar Cup Wettrennen mit selbst gebauten Booten und Modellautos veranstaltet.
Praxisbeispiele und Tipps zur Solarenergie im Unterricht bietet das Solarschul-Netzwerk Niedersachsen. Die Niedersächsische Lernwerkstatt für solare Energiesysteme (NILS) bietet Experimentiersysteme, Kurse für Lehrkräfte und Unterrichtsmaterialien.
Bundesweite Solaraktionen und Kampagnen
SolarLokal ist eine bundesweite Kampagne, die Kommunen bei der Verbreitung der Solarstromtechnik unterstützt. Umfangreiche Informationen für Bürger und die Vermittlung von lokalen Ansprechpartnern und Handwerksbetrieben sollen dazu beitragen, die Solarstromgewinnung voranzutreiben. Über die Teilnahme in der Solarbundesliga können Kommunen die Motivation für das Installieren von Solaranlagen steigern. Denn die besten Kommunen - das sind die mit dem höchsten Anteil Sonnenenergie pro Einwohner - werden jährlich ausgezeichnet. Bei der "Woche der Sonne" beteiligen sich bundesweit tausende Solaraktive mit lokalen Solarfesten, Vorträgen und anderen Veranstaltungen. Aktive aus den Kommunen, Umwelt- und Agenda-Gruppen, Handwerker, Kirchen, Banken, Architekten und viele andere sind aufgefordert, sich an der Eröffnung der Solarsaison zu beteiligen. Der Bundesverband Solarwirtschaft stellt den Engagierten kostenlose Infomaterialien zur Verfügung.
Checkliste für Solarenergie
Wie gut sich die Sonnenenergie für die Nutzung vor Ort eignet, hängt von den geografischen und klimatischen Gegebenheiten ab. Im Entscheidungsprozess für die Nutzung von Sonnenenergie sind daher folgende Fragen zu beantworten:
- Wie hoch ist die Sonneneinstrahlung? Mit welchen Solarenergieerträgen kann man vor Ort rechnen?
- Verfügt die Kommune selbst über nach Südost bis Südwest ausgerichtete Dachflächen oder potenziell geeignete Freiflächen?
- Sind die kommunalen Dachflächen unter statischen und anderen Aspekten für die Solarenergienutzung geeignet?
- Ob die Gemeinde in einer Region mit eher niedriger, durchschnittlicher oder hoher Sonneneinstrahlung liegt, lässt sich anhand entsprechender Karten erkennen, z.B. der Universität Siegen oder des Deutschen Wetterdienstes
- Einen Eindruck von Größe, Ertrag und Kosten sowie den Standortfaktoren für die Sonnenenergienutzung gibt der Solarrechner des Bundesverbands Solarwirtschaft.








