Wasserkraft
Wasserkraftanlagen liefern bereits seit über 100 Jahren Strom. Große Anlagen mit bis zu 150 Megawatt Leistung werden in der Regel von großen Stromversorgern betrieben, viele von ihnen schon seit Jahrzehnten. In Deutschland besteht im Bereich der großen Wasserkraft ein Ausbaupotenzial vor allem im Rahmen der Modernisierung bestehender Anlagen. Ein prominentes Beispiel dafür ist Rheinfelden. Die Rolle der Kommunen ist hierbei auf die Mitwirkung und den Entscheidungsprozess im Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren beschränkt.
Kommunen betreiben meist kleinere Wasserkraftanlagen
Stadtwerke oder zum Teil auch Privatleute betreiben meist kleinere Wasserkraftanlagen im Leistungsbereich von wenigen Kilowatt bis ein paar Megawatt. Dafür reichen bereits kleine Flussläufe mit verhältnismäßig geringer Fließgeschwindigkeit aus. Ausbaupotenzial besteht in der Modernisierung bestehender Anlagen, in der Reaktivierung stillgelegter Anlagen und stellenweise auch im Neubau. Kommunen können, gegebenenfalls über Stadtwerke, Wasserkraftanlagen selbst betreiben. Abgesehen davon haben sie entscheidenden Einfluss auf die Errichtung neuer oder die Änderung bestehender Anlagen im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Dabei spielen insbesondere das Wasser- und Naturschutzrecht eine zentrale Rolle. Beispiele für erfolgreiche Wasserkraftprojekte finden Sie hier.
Checkliste Wasserkraft
Ob sich Wasserkraft für die Nutzung vor Ort eignet, hängt stark von den geografischen Gegebenheiten ab. Bei der Bewertung, inwieweit die Wasserkraft vor Ort Potenziale hat, können folgende Fragen hilfreich sein:
- Gibt es vor Ort Fließgewässer mit genügend Gefälle für Wasserkraftanlagen?
- Wie sind die Niederschlagsverhältnisse?
- Gibt es im Gemeindegebiet bereits Wasserkraftanlagen?
- Wie sind die Besitzverhältnisse?
- Haben die Anlagen schon ein hohes Alter oder sind sie gar vor Jahren stillgelegt worden (dann lohnt sich möglicherweise eine Modernisierung oder Reaktivierung)?
- Wie ist das Gewässer unter ökologischen Gesichtspunkten zu bewerten?
Welche Arten sind vorhanden, handelt es sich sogar um ein Laichgebiet oder ist das Gewässer durch Schifffahrt, Trinkwassergewinnung oder andere Nutzungen bereits stark beeinflusst? Welche Planungen gibt es bezüglich der künftigen Gewässerentwicklung?
Um diese Fragen befriedigend beantworten zu können, ist die Einbindung aller relevanten Akteure notwendig. Dazu gehören unter anderem die Verwaltung, Stadtwerke oder andere Energieversorger, Anlagenbetreiber, Naturschutzverbände und Ingenieurbüros. In einem Raumordnungsplan können die lokalen Potenziale der Wasserkraft erfasst und einer energiewirtschaftlichen Bewertung unterzogen werden. Für die wirtschaftliche Bewertung gelten folgende Rahmenbedingungen:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert für Anlagen bis 5 Megawatt eine bestimmte Mindestvergütung. Wasserkraftstrom lässt sich aber auch über Ökostromanbieter vermarkten. Je nach den geografischen Gegebenheiten kann die Wasserkraft als Energiespeicher genutzt und besonders hochwertiger Spitzenlaststrom verkauft werden.








