Je nach Energieform, Anlagentechnik und -größe sowie anderen Faktoren belaufen sich die Investitionskosten für Erneuerbare-Energien-Anlagen auf mehrere tausend bis einige Millionen Euro. Die Kommune muss aber nicht selber finanzstark sein, um Erneuerbare Energien nutzen zu können, denn für den Betrieb und die Finanzierung gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten.
Anlagenbetrieb durch die Kommune bzw. kommunale Unternehmen
Die Kommune investiert und betreibt Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien in eigener Verantwortung. Das macht sie entweder mit Eigenmitteln oder sie finanziert die Projekte über Kredite. Meistens wird zu diesem Zweck eine kommunale Betreibergesellschaft gegründet oder kommunale Unternehmen wie die Stadtwerke übernehmen die Aufgabe. Die Investitionen refinanzieren sich mit der Zeit durch die Stromeinspeisevergütung, den Verkauf von Wärme oder die Einsparung fossiler Energieträger bei der Versorgung von kommunalen Liegenschaften. Wenn die Anlagen richtig geplant sind, erwirtschaftet die Kommune bzw. das Unternehmen danach Gewinne.
Energiecontracting
Ein Unternehmen errichtet und betreibt Erneuerbare-Energien-Anlagen im Auftrag der Kommune. Das Contracting-Unternehmen übernimmt die komplette Verantwortung für Planung, Aufbau und Betrieb der Anlagen zur Stromversorgung, Heizung oder Kühlung. Die Kommune kauft dann über einen festgelegten Zeitraum die Energie aus diesen Anlagen, wodurch sich die Unternehmensinvestition refinanziert. Danach geht die Anlage meist in das Eigentum der Kommune über.
Bürgerkraftwerke / Genossenschaften
Schließen sich Bürger zusammen und gründen eine Betreibergesellschaft, finanzieren sie das Projekt im Wesentlichen über den Kauf entsprechender Anteile. Die Kommune kann der Initiator solcher Aktivitäten sein und das Bürgerengagement z.B. durch das Bereitstellen geeigneter Flächen unterstützen.
Das Modell Bürgerkraftwerk ist beliebt, weil die Energieversorgung damit in der Hand der Bürger liegt und diese auch finanziell daran beteiligt sind. Als Organisationsform wird häufig die Genossenschaft gewählt. Genossenschaften bieten einen unkomplizierten Weg, sich ohne hohes Risiko für eine gemeinsame, bürgerschaftliche und erneuerbare Energieversorgung zu engagieren. Mit dem Kauf von Anteilen der Gesellschaft wird man Mitglied und kann mitbestimmen. Die Einlagen der Mitglieder bilden einen finanziellen Grundstock und eine mögliche Restfinanzierung kann z.B. über Genossenschaftsbanken gedeckt werden. Jede Genossenschaft wird von einem Genossenschaftsverband in betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen beraten.
Weiterführende Informationen zur Gründung von Genossenschaften, stellen zum Beispiel der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. und das Verbändenetzwerk „menschen-machen-wirtschaft“ bereit. Bis zu 270 Energiegenossenschaften gibt es in Deutschland. Neben vielen Solargenossenschaften existieren mittlerweile zahlreiche Bioenergiedörfer, die mehrheitlich als Genossenschaften organisiert sind. Dabei schließen sich unter Umständen mehrere kleine Kommunen als Genossenschaft zusammen und betreiben gemeinsam ein Biomassekraftwerk. So werden die hohen Anfangsinvestitionen auf viele Schultern verteilt. Speziell zu Solarstrombürgerkraftwerken informiert die „Sonneninitiative e.V.“, die auch viele Referenzprojekte vorstellt.
Investorenprojekte
Planungs- und Betreiberunternehmen kümmern sich um Errichtung und Betrieb der Anlagen. Sie übernehmen häufig die komplette Betreuung von der Planung über die Errichtung bis hin zur Finanzierung und Betriebsführung. Oft kaufen Banken und andere Finanzinstitute Erneuerbare-Energien-Projekte und bieten ihren Kunden an, als Kapitalanlage Anteile eines entsprechenden Fonds zu zeichnen. Um solche Investitionen Dritter zu ermöglichen, besteht die Rolle der Kommune im Wesentlichen darin, die planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und gegebenenfalls kommunale Flächen zur Verfügung zu stellen.