Förderprogramme

Die Förderlandschaft für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz ist äußerst vielfältig. Neben den Programmen auf Bundesebene stellen auch verschiedene Bundesländer, Kommunen und Energieversorger Mittel zur Verfügung. Die Broschüre „Fördergeld für Energieeffizienz und erneuerbare Energien“ des Bundesumweltministeriums (BMU) gibt einen Überblick über rund 900 Fördermöglichkeiten. Detaillierte Informationen zu den jeweils aktuellen Bundesprogrammen und Förderbedingungen sind über die Internetseiten des BMU, der KfW-Förderbank und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu erhalten.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Für die Stromgewinnung aus Wind- und Sonnenenergie, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) das wichtigste Förderinstrument. Es garantiert jedem Anlagenbetreiber die Abnahme des produzierten Stroms durch den jeweiligen Netzbetreiber. Dieser ist verpflichtet, eine feste Vergütung für die eingespeiste Strommenge zu zahlen, die sich nach der eingesetzten Technik, dem Jahr der Inbetriebnahme und der Anlagengröße richtet.

Durch die für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage garantierte Vergütung haben Anlagenbetreiber und Geldgeber eine langfristige Planungssicherheit. Die hohe Investitionssicherheit ist der Hauptgrund für den in den letzten Jahren sehr dynamischen Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in Deutschland. Sobald die eigene Investition refinanziert ist oder die Kredite abgezahlt sind, werden Gewinne erwirtschaftet.

Weitere Fördermöglichkeiten für die Stromerzeugung
Günstige Investitionskredite für die Erzeugung von Solarstrom können Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller über das Programm „Solarstrom erzeugen“ der KfW-Förderbank erhalten. Gewerblichen Antragstellern stehen die Programme ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umweltprogramm zur Verfügung.

Marktanreizprogramme
Bei der Finanzierung von Anlagen zur Wärmegewinnung stehen auf Bundesebene Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm im Vordergrund. Das Marktanreizprogramm unterstützt die Wärmeerzeugung aus Biomasse, Solarenergie und effizienten Wärmepumpen (Geothermie). Darüber hinaus fördert das Marktanreizprogramm den Neu- bzw. Ausbau von Wärmenetzen, sofern sie mit Erneuerbarer Energie gespeist werden oder unter das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fallen.

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig zum Kreis der kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) nach EU-Definition gehören, sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände. Beratung und Bearbeitung der Anträge erfolgen durch das BAFA.

 

KfW-Programm "Erneuerbare Energien",
ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm

Biomasseanlagen, große thermische Solaranlagen und die Erschließung der Tiefengeothermie werden in Form von zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen gefördert. Beratung und Antragstellung laufen über die KfW-Förderbank im Rahmen des Förderprogramms „Erneuerbare Energien“. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind. Kommunen und weitere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Investoren sind ebenfalls antragsberechtigt. Das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm fördert unter anderem Investitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz mittels günstiger Darlehen und kann teilweise mit dem KfW-Umweltprogramm kombiniert werden. Zielgruppe sind Unternehmen, Freiberufler und Public-Private-Partnerships.

Förderprogramm "Ökologisch Bauen" und "Wohnraum modernisieren"
Im Rahmen dieser Programme gewährt die KfW-Förderbank zinsgünstige Darlehen für Investitionen in Energiesparmaßnahmen und die Nutzung Erneuerbarer Energien in Wohngebäuden. Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an Wohngebäuden. Dazu gehören auch Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise oder Gemeindeverbände.

Kommunalkredit
Für Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen können Kommunen über die KfW-Förderbank Kredite erhalten. Zu solchen Infrastrukturmaßnahmen zählen ausdrücklich auch Investitionen in Energieeinsparung und umweltfreundliche Energieträger.