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Special Wasserkraft

Technisch ist die Wasserkraftnutzung ausgereift, Beeinträchtigungen von Anwohnern gibt es normalerweise keine. Eine Befürchtung ist jedoch, dass durch ein Wasserkraftwerk die Flutgefahr steigt. Tatsächlich haben Staubereiche aber häufig eine regulierende Funktion und minimieren die Gefahr durch Überflutung, da im Flussbereich ein konstanter Wasser- und Grundwasserspiegel entsteht. Das hat das Umweltbundesamt in einem Informationsbericht festgestellt.

Naturschutz

Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Natur bestehen in der Veränderung der Gewässerstruktur (Aufstauung), die mit der Wasserkraftnutzung unweigerlich verbunden ist.
Umwelt- und Naturschutzgruppen sowie insbesondere Fischereiverbände sehen den Neubau oder eine Reaktivierung alter Wasserkraftanlagen kritisch. Aber auch die Wasserrahmenrichtlinie der EU setzt Grenzen, denn sie fordert eine Verbesserung der Gewässerstruktur. Für Fische und Kleinlebewesen sind aber die mit Wasserkraftanlagen verbundenen Stauwehre oft eine unüberwindbare Barriere. Die Tiere können nicht mehr wandern und erreichen deshalb die Laichgebiete nicht. Turbinen können eine tödliche Falle für Fische sein. Die Aufstauung des Gewässers verändert das Fließverhalten, es kann zu Erwärmung, Verschlammung und Sauerstoffmangel kommen.

Vorbelastung entscheidend

Ob Neubau, Reaktivierung oder Modernisierung von Anlagen tatsächlich solche negativen Auswirkungen haben, hängt vor allem von der Vorbelastung ab. Es ist ein entscheidender Unterschied, ob es sich um ein weitgehend naturbelassenes, für Lebewesen bislang durchgängiges Gewässer handelt oder aber um einen Fluss, der für andere Zwecke wie Schifffahrt oder Trinkwassergewinnung schon stark ausgebaut ist. Außerdem ermöglichen technische Maßnahmen eine Minimierung der Beeinträchtigungen durch die Wasserkraftanlage. Dazu gehören zum Beispiel Umgehungsgerinne und andere Fischaufstiegshilfen, die Gewährleistung eines bestimmten Mindestabflusses und ähnliches.

Sachverstand nutzen

Formal sieht das Genehmigungsverfahren für eine Wasserkraftanlage eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Bei größeren Vorhaben ist auch die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben. Aber abgesehen von den Formalitäten sollten im Vorfeld der Planungen bereits mit den relevanten Akteuren die wichtigen Fragen, Vor- und Nachteile einer Wasserkraftanlage abgewägt werden. Eine transparente Planung, offene Diskussionen und Kompromissbereitschaft bei der konkreten Umsetzung erhöhen die Akzeptanz. Folgende Fragen sind zu erörtern:

  • Wie ist der bisherige Zustand des Gewässers, das für die Wasserkraft genutzt werden soll?
  • Wie ist die Vorbelastung? Wie stark ist das Gewässer von anderen menschlichen Nutzungen (Schifffahrt, Trinkwassergewinnung…) beeinflusst?
  • Welche Lebewesen durchwandern dieses Gewässer bzw. gibt es bereits Planungen, entsprechende Lebewesen wieder anzusiedeln?
  • Welche technischen Lösungen zur Minimierung der Beeinträchtigungen bieten sich an, welche Kompromisse können gefunden werden, zum Beispiel hinsichtlich des Standorts oder der Größe der Anlage?

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